Standard Bau -und Leistungsbeschreibung Massivhäuser
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Standard Bau -und Leistungsbeschreibung Massivhäuser |
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Standard Bau- und Leistungsbeschreibung Massivhaus (ohne Keller) Vorwort Ihr Haus wird nach der Energiesparverordnung 2002 (EnEV 2002) und nach den DIN-Vorschriften in solider Qualität erstellt. Ihr Haus wird mit modernster Haustechnik ausgestattet und gewährleistet durch die Bauweise eine hohe Schalldämmung und eine außerordentliche Stabilität. Gemäß unserer Firmen¬philosophie „ehrlich und fair“ zahlen Sie Ihre Raten nach Baufortschritt. Damit ist gewährleistet, dass Sie nur das bezahlen, was auf Ihrem Grundstück erstellt wurde. Auf Wunsch benennen wir Ihnen Referenzobjekte, die Sie nach Terminverein¬barung dann besichtigen können. Für Zusatzausstattungen und leistungen unterbreiten wir Ihnen gerne ein An¬gebot. 1. Das Grundstück 1.1. Vor Baubeginn bzw. während der Beratungs- und Angebotsphase werden wir einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin vereinbaren, um die Ver- und Entsorgungsbedingen sowie die Lage des Grundstückes (Zufahrtsmög¬lichkeiten, evtl. vorhandene Bebauung usw.) zu prüfen. Für die in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen Zusatzleistungen (z. B. Schmutz-, Regen- und Trinkwasseranschlüsse, Rodungs- und Abrissarbeiten, Zu¬fahrten u. a.) unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot. 1.2. Für eine evtl. erforderliche Baugrunduntersuchung sowie für die Erstel¬lung eines Baugrundgutachtens ist der Bauherr vor Baubeginn verant¬wortlich. 2. Bauleitung/Bauüberwachung 2.1. Während der gesamten Bauphase steht Ihnen ein fachkundiger Bauleiter beratend zur Seite. Er koordiniert und überwacht ständig die lt. Vertrag zu erbringenden Leistungen bis zur Hausübergabe. 2.2. Behördliche Genehmigungs- und Abnahmegebühren tragen die Bauher¬ren. Das gleiche gilt für die Kosten der Hausanschlüsse, Baustrom- und -wasser, Außenanlagen sowie für sonstige notwendige Abnahmen (z. B. TÜV, EVU, Stadtwerke, Schornsteinfeger usw.). 3. Baustelleneinrichtung 3.1. Vor der Absteckung des Hauses müssen alle vorhandenen Grenzsteine oder Abmarkungen von Ihnen freigelegt und bis zum Baubeginn nachge¬wiesen werden. Nicht vorhandene Grenzsteine sind umgehend von einem durch die Bauherren beauftragten Vermessungsbüro zu setzen. Entspre¬chend der behördlichen Auflagen erfolgt die Einmessung durch das Ka¬tasteramt oder einen öffentlich bestellen Vermessungsingenieur auf Kosten der Bauherren. 3.2. Das zu erstellende Gebäude wird von einem öffentlich bestellten Vermes¬sungsingenieur mit modernsten Laser-Nivelliergeräten auf Kosten der Bauherren eingemessen. Der Baukörper wird durch Setzen von Winkel¬böcken oder Schnurgerüsten markiert. 3.3. Der Bauherr sorgt dafür, dass die direkte Zufahrt zum Bauplatz während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge (40 Tonnen) gewährleistet ist. Außerdem muss ausreichend Lagermöglichkeit für Material und Erdaus¬hub zur Verfügung gestellt werden. 3.4. Wasserversorgung und Stromanschluss bzw. Baustromverteilerkasten (Absi¬cherung 16 und 32 A) sind mindestens 2 Tage vor Baubeginn zu in¬stallieren und während der Bauzeit kostenlos durch den Bauherren bereit¬zustellen. 3.5. Der Bauherr trägt ferner dafür Sorge, dass der Bauplatz frei von Hindernis¬sen ist. 3.6. Alle erforderlichen Geräte, Gerüste, Maschinen, Werkzeuge, WC und Bau¬stelleneinrichtungen werden für die Bauzeit eingesetzt, vorgehalten und abgebaut. 4. Erdarbeiten 4.1. Im Bereich der Bodenplatte wird der Mutterboden bis 30 cm Tiefe abgetra¬gen und separat für die bauseitige Verwendung auf dem Grund-stück gelagert (bis 10 m ab Gebäude). 4.2. Der Aushub erfolgt nach Angaben des Statikers bei Bodenklasse 1 5 nach DIN 18300. Der Boden wird seitlich gelagert, die Arbeitsräume werden mit vorhandenem Boden nach den Rohbauarbeiten verfüllt. 4.3. Die Abfuhr überschüssigen oder die Anfuhr fehlenden Bodens ist nicht im Festpreis enthalten. 4.4. Bei Schichtwassergefahr, Bodendruck unter 0,2 M/mm² sowie höherem, tieferem oder nicht waagerechtem Terrain müssen die evtl. Mehrkosten gesondert vergütet werden. Eine Kostenermittlung kann durch die Bau¬leitung erst bei Baubeginn durchgeführt werden. 4.5. Mehrkosten und Verzögerungen, die bei schwierigen Baustellen (z. B. Hanglage, mangelhafte Zuwegung) entstehen und von der Baubeschrei-bung abweichende Bodenklassen sind nicht in der Standardleistung ent¬halten und werden gesondert berechnet. 5. Entwässerung 5.1. Entwässerungsleitungen im Innern des Gebäudes sind im Festpreis enthal¬ten und werden über das Dach nach DIN entlüftet. Die Entwässerungs¬leitungen werden auf direktem Wege aus dem Haus geführt. Liefergrenze der Entwässerungsleitungen ist ca. 0,50 m außerhalb des Gebäudes. 5.2. Der Rohrgrabenaushub erfolgt bis 0,50 m unter der Bodenplatte. 6. Gründung 6.1. Es wird eine Kiesfilterschicht von ca. 10 cm Stärke eingebracht. Des Weite¬ren wird eine Sauberkeitsschicht mittels einer Kunststoffnoppen-bahn eingebaut. Der zwingend erforderliche Frostschutz wird durch die Streifenfundamente gewährleistet. Die bewehrte Stahlbetonplatte wird gemäß Statik ausgeführt. 6.2. Für den Potentialausgleich wird eine Anschlussfahne in die Bodenplatte eingebaut. 6.3. Horizontal erfolgt eine Bauwerksabdichtung gegen nicht drückendes Was¬ser in Anlehnung an die DIN 18195 oder den Richtlinien für die Pla¬nung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit fle¬xiblen Dichtungsschlämmen oder kunststoffmodifizierten Bitumendickbe¬schichtungen. 6.4. Auf Wunsch und gegen einen geringen Aufpreis erfolgt die Gründung mit einer wärmegedämmten Bodenplatte inkl. integrierter Fußboden-erwärmung. 7. Maurer- und Betonarbeiten 7.1. Außenwände 7.1.1. Das Außenmauerwerk wird als einschalige Wand aus Poroton ausgeführt. Die tragenden Wände sind 36,5 cm stark. Alternativ ist auch die Verwen¬dung von Porenbeton oder Kalksandstein gemäß statischen und bauphysi¬kalischen Erfordernissen möglich. 7.1.2. Bei Verwendung von Porenbeton betragen die Wanddicken bei einem Haus entsprechend Energiesparverordnung 36 cm (jeweils ohne zu-sätzliche Dämmung). Der Sockel wird zementgrau verputzt. Die Außen¬wand erhält einen mineralischen Scheibenputz in weiß. Farbliche Ände¬rungen in den Farbklassen I oder II sind möglich. 7.2. Innenwände 7.2.1. Die Innenwände im EG werden mit Kalksandstein gemäß statischen Erfor¬dernissen realisiert. Bei tragenden Wänden beträgt die Wanddicke ca. 17,5 cm, bei nicht tragenden Wänden 11,5 cm zzgl. Putz. Die lichte Rohbau¬höhe beträgt ca. 2,75 m. 7.2.2. Die Innenwände im DG werden als Ständerwände (100 mm) mit Gipskar¬tonbeplankung ausgeführt. 8. Zimmererarbeiten 8.1. Die gemäß statischer Berechnung ausgeführte Dachkonstruktion inkl. Lat¬tung besteht aus Nadelholz der Güteklasse II, Schnittklasse A/B, und er¬hält den vorgeschriebenen Holzschutz nach DIN 68800. Die Dachge¬schossdecke wird aus Nadelholzbalken gemäß statischer Berechnung in Verbindung mit dem Dachstuhl hergestellt. 8.2. Als Unterdach für die vom Dachdecker herzustellende Eindeckung wird eine hochreißfeste, diffusionsoffene Unterspannbahn inkl. Konterlattung eingebaut. 8.3. Um eine optimale Ausnutzung der Dachgeschosswohnfläche zu erzielen, erhalten Häuser mit ausgebautem DG einen Drempel gemäß Planung. Dieser wird gemäß den statischen Erfordernissen als Holzkonstruktion ausgeführt und hat eine Höhe von ca. 1,00m. 8.4. Häuser mit nicht ausgebautem DG erhalten über dem Erdgeschoss eine Holzbalkendecke gemäß der statischen Berechnung. 8.5. Die Dachüberstände an den Trauf- und Giebelseiten schützen die Fassade vor Umwelteinflüssen und werden unterseitig mit Nadelholzprofilbrettern verkleidet. Die Ausführung der Stirnseiten erfolgt mit Glattkantbrettern. Die Trauf- und Giebelseiten sind nach DIN 68800 imprägniert und naturfarben lasiert. 9. Dachdeckerarbeiten 9.1. Standardmäßig wird ein Satteldach angeboten (Walmdach gegen Auf-preis). Das Dach ist für eine Schneelast von 0,75 KN/m² ausgelegt. Der Dachstuhl wird als ingenieurmäßige Holzkonstruktion gemäß statischer Berechnung erstellt. Sämtliche Hölzer werden gemäß DIN 68800 verar¬beitet. Die Dachüberstände betragen an der Traufe ca. 70 cm und an den Giebeln ca. 30 cm. 9.2. Die Dachfläche wird mit Betondachsteinen (Farbe auf Wunsch) nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks eingedeckt. Die Grat- und First¬steine werden mörtelfrei verlegt. Der giebelseitige Anschluss des Daches erfolgt mit Ortgangformsteinen. Die Dunstrohraufsätze aus Kunststoff werden in Dachfarbe montiert. Auf die Betondachsteine übernimmt der Hersteller eine Garantie von 30 Jahren. Dachkonstruktion von Außen nach Innen (ausgebautes DG): Betondachsteine (30 Jahre Garantie) Dachlattung Konterlattung Unterspannbahn Sparren und Pfetten 180 mm mineralische Wärmedämmung zwischen den Sparren Dampfdiffusionsbremse Lattung 12,5 mm Gipskartonplatte Dachkonstruktion von Außen nach Innen (nicht ausgebautes DG): Betondachstein Dachlattung Konterlattung Unterspannbahn Sparren und Pfetten 10. Dachklempnerarbeiten 10.1. Die Dachrinnen aus stabilem Titanzink werden an den Traufen montiert und enden in Fallrohren. 10.2. Die Fallrohre von 100 mm Durchmesser führen in ein verzinktes Stand¬rohr mit Reinigungsöffnung, welches bis ca. 30 cm oberhalb Terrain en¬det. 11. Fenster und Fenstertüren 11.1. Die hochwertigen Fenster- und Fenstertürelemente bestehen aus weißem Kunststoff (Maserung und Farbe gegen Aufpreis möglich). Sie bestehen aus 2-fachem Isolierglas (U-Wert 1,1) und werden mit einer umlaufenden dauerelastischen Gummilippendichtung versehen. 11.2. Alle Fenster- und Fenstertürelemente sind mit verdeckten Einhand-Dreh-Kippbeschlägen sowie mit einem erhöhten Aushebelschutz (Mehrfachver¬riegelung) ausgerüstet. 11.3. Die Anschlussfugen zwischen den Fensterelementen und dem Verblend¬mauerwerk (wenn vertragl. vereinbart) werden elastisch versiegelt. 11.4. Die zu öffnenden Fenstertüren im EG erhalten weiße, abschließbare Fenstergriffe. 11.5. Die Außenfensterbänke sind aus Aluminium weiß oder dunkel eloxiert. Die Innenfensterbänke sind aus Werzalit oder gleichwertigem Material. 11.6. Sollten Dachflächenfenster eingebaut werden, so sind diese aus Holz (Velux, Fakro oder Roto, k-Wert 1,5). Die Dachflächenfenster sind ohne Fensterbänke. 11.7. Der Einbau von Rollläden ist auf Wunsch des Bauherrn gegen Aufpreis möglich. 12. Hauseingangstür 12.1. Die Hauseingangstür wird in Kunststoff weiß in solider, schwerer Ausfüh¬rung geliefert und eingebaut (Farbe gegen Aufpreis möglich). Sie ist mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet und hat eine 3-fach Bolzen-Verrie¬gelung sowie eine umlaufende dauerelastische Lippendichtung (Preis bis 1.200,00 Euro). 13. Innentüren 13.1. Die hochwertigen Innentüren mit Buntbartschlössern sowie eloxierten Drü¬ckergarnituren werden in den Dekoren Buche oder Weiß eingebaut. Die Innentüren sind mit einer umlaufenden Gummidichtung versehen (andere Dekore auf Wunsch möglich). 14. Treppe 14.1. Es wird eine qualitativ hochwertige Massivholz-Wangentreppe ohne Setz¬stufen aus nordischer Kiefer eingebaut. Das Geländer hat einen geraden Handlauf (andere Ausführungen auf Wunsch möglich). 14.2. Zum Spitzboden wird eine gedämmte Holzeinschubtreppe mit umlaufen¬der Gummilippendichtung eingebaut. 15. Estrich 15.1. Im EG und in den weiteren zum Ausbau vorgesehenen Räumen wird ein hochwertiger Estrich auf Wärme- und Trittschallisolierung nach DIN schwimmend verlegt. 16. Fliesen 16.1. Für alle Boden- und Wandfliesen gilt ein Materialpreis von 15,00 Euro/m². 16.2. Fußbodenfliesen werden im Bad, Gäste-WC, in der Diele und Küche ver¬legt (in anderen Räumen nach Wunsch gegen Aufpreis möglich). Diele und Küche erhalten eine Sockelfliese aus geschnittenen Fußbodenfliesen. 16.3. Wandfliesen werden in der Küche (Fliesenspiegel zwischen Ober- und Unterschränken) bis zu 3 m², im Bad türhoch sowie im Gäste-WC bis zu 1,60 m Höhe angebracht. 16.4. Bei Bädern im OG ist die Verfliesung der Dachschrägen und evtl. Laibun¬gen von Dachflächenfenstern nicht enthalten. 17. Elektroinstallation 17.1. Die Elektroinstallation erfolgt nach den gültigen VDE- und EVU-Vor-schriften und umfasst die komplette Installation ab Hausanschluss. 17.2. Die Sicherungstafel mit den erforderlichen Sicherungsautomaten wird in einem Zählerschrank im Hauswirtschaftsraum installiert. Das Verlegen der Leitungen in den Geschossen erfolgt unter Putz, im Spitzboden als Feuchtraumausführung auf Putz. 17.3. Es werden weiße Schalter und Steckdosen installiert. 17.4. In den Wohnräumen des Erd- und Dachgeschosses sowie in der Diele, dem Flur, der Küche, dem Gäste-WC und dem Bad befinden sich insge¬samt ca. 53 Steckdosen. Die Hauptinstallation - 1 Hauptleitung ab Hausanschluss gemäß Forderungen EVU - 1 Hauptpotentialausgleichsanlage nach VDE inkl. Potentialaus¬gleichsschiene - 2 Potentialausgleiche für Bade- und Duschwanne - 1 Verteilung im Verteilerschrank inkl. einem Schalter 3x63 A 1 FI-Schutzschalter 0,03 A, 12 LS-Schalter 16 A sowie 1 Klingeltrafo - 1 Kunststoffkabelkanal 60/100 Die Hauswirtschaftsrauminstallation - 1 Schukosteckdose für eine Waschmaschine mit separater Zu¬leitung - 1 Schukosteckdose für einen Trockner - Die Heizungsanlage erhält 1 elektrischen Anschluss für die Brennwertheizungsanlage und die Umwälzpumpe. - 1 Ausschaltung mit einem Deckenauslass sowie 3 Schukosteck¬dosen Die Erdgeschossinstallation Diele - 1 Kreuzschaltung (3 Schalter) mit 1 Deckenauslass - 1 Ausschaltung mit 1 Wandauslass für eine Außenleuchte - 2 Schukosteckdosen Gäste-WC - 1 Ausschaltung mit 1 Decken- oder Wandauslass - 1 Schukosteckdose Küche - 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslass - 1 Ausschaltung mit 1 Wandauslass - 7 Schukosteckdosen - 1 Schukosteckdose für einen Kühlschrank - 1 Anschluss für einen Geschirrspüler mit separater Zuleitung - 1 Anschluss für einen Elektroherd mit separater Zuleitung inkl. Geräteeinbaudose Wohnzimmer - 2 Ausschaltungen mit je 1 Deckenauslass - 8 Schukosteckdosen - 1 ISDN-Telefonanschlussleerdose mit Zuleitungskabel - 1 Antennenleerdose mit Leerrohr Terrasse - 1 Ausschaltung mit 1 Wandauslass für eine Außenleuchte - 1 Schukosteckdose mit 1 Kontrollschalter vom Wohnzimmer für den Außenbereich Weitere Zimmer - 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslass - 5 Schukosteckdosen Die Dachgeschossinstallation Flur/Galerie - 1 Wechselschaltung mit 1 Deckenauslass - 1 Schukosteckdose Kinderzimmer - 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslass - 5 Schukosteckdosen - 1 ISDN-Telefonanschlussleerdose mit Zuleitungskabel - 1 Antennenleerdose mit Leerrohr Schlafzimmer - 1 Wechselschaltung mit 1 Deckenauslass - 7 Schukosteckdosen - 1 ISDN-Telefonanschlussleerdose mit Zuleitungskabel - 1 Antennenleerdose mit Leerrohr oder eingelegtem Kabel Bad - 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslass - 1 Ausschaltung mit 2 Wandauslässen - 2 Schukosteckdosen Weitere Zimmer - 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslass - 5 Schukosteckdosen Die Spitzbodeninstallation - 1 Ausschaltung mit 1 Deckenauslass - 1 Feuchtraumleuchte Die allgemeine Installation - 1 Klingelanlage mit Taster neben der Haustür - 1 Gong Sonstiges Bei Häusern ab 2 Wohneinheiten werden je Wohnung ein kompletter Zählerplatz, ein Sicherungskasten sowie eine Klingelanlage mit Gong in¬stalliert. 18. Heizung 18.1. Um den ständig steigenden Forderungen nach einem sinnvollen Umgang mit Rohstoffen nachzukommen, wird eine der umweltfreundlichsten Ar¬ten der Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern die vollautomati¬sche Brennwertgastherme mit separater Warmwasserversorgung eingebaut. 18.2. Der Warmwasserspeicher weist einen Speicherinhalt von 120 Litern auf. Im Heizungssystem sind alle erforderlichen Sicherheitsarmaturen und Steuerungseinheiten enthalten. 18.3. Die Heizungs- und Thermenleistung sowie die Heizkörpergrößen sind entsprechend der Wärmebedarfsberechnung ausgelegt. Zum Einbau kommen weiße, einbrennlackierte Ventilkompaktheizkörper. Die Warm¬wasserversorgung erfolgt zur Küche, zum Bad und Gäste-WC. 19. Sanitärinstallation 19.1. Die Abflussrohre aus Kunststoff werden nach den örtlichen Vorschriften auf kürzestem Weg von den Objekten zur Außenkante Fundament verlegt und über das Dach entlüftet. 19.2. Die Frischwasserzuleitung wird in den erforderlichen Querschnitten von der Wasseruhr zu den Objekten und der Warmwasseranlage ge-führt. Die Rohre bestehen aus Kunststoff oder Kupfer und sind nach der gültigen Energiesparverordnung 2002 (ENEV 2002) isoliert. 19.3. Bei Häusern ab zwei Wohneinheiten werden je Wohnung ein Warm- und ein Kaltwasserzähler installiert. 19.4. Als Außenzapfstelle wird ein frostsicherer Außenwasserhahn mit selbsttäti¬ger Entleerung im Bereich der Küche oder des Hauswirtschafts¬raumes montiert. 19.5. Die Gestaltung und Aufteilung des Bades und Gäste-WC’s wird nach den Vorstellungen der Bauherren gemeinsam vor Ort mit der Sanitärfirma oder dem Bauleiter festgelegt. Küche - Die Küche erhält einen Anschluss für Kalt- und Warmwasser mit Absperr-Eckventilen, einen Geschirrspülanschluss mit Absperr-Eckventilen sowie einen Abwasseranschluss. Die Kücheneinbaupläne sind durch die Bauherren rechtzeitig vor¬zulegen, da diese bereits bei der Erstellung des EG-Mauer¬werkes benötigt werden. Bad - Badewanne 170 cm x 75 cm aus emailliertem Stahlblech - Aufputz-Einhebel-Mischbatterie - Brausegarnitur - Duschwanne 80 x 80 ohne Abtrennung - Porzellanwaschtisch ca. 63 cm mit Einhebel-Mischbatterie - WC-Tiefspülklosett, wandhängend, mit Spülkasten und WC-Sitz Gäste-WC - Handwaschbecken ca. 45 cm breit - WC-Tiefspkülklosett mit Spülkasten und WC-Sitz Sonstiges - 1 Waschmaschinenanschluss im Bad bzw. Hauswirtschafts- - raum - Es kommen ausschließlich Produkte von Markenherstellern zum Einsatz. 20. Malerarbeiten Sämtliche sichtbaren Holzteile im Außenbereich werden mit einer offen¬porigen, witterungsbeständigen Lasur nach Farbscala endbehandelt. 21. Schlussbestimmungen 21.1. Unsere Firma legt größten Wert auf biologisch verträgliche Materialien. Deshalb werden ausschließlich geprüfte und zugelassene Bau- und Werk¬stoffe verwendet. 21.2. Gern erfüllen wir Ihre Sonderwünsche, z. B. Parkett, Keller, Wintergar¬ten, Loggien, Balkone, Garagen, Carports, Kachelöfen, Kamine, Solaran¬lagen usw. sprechen Sie uns an! 21.3. Die Innenausstattung Ihres Wunschhauses soweit im Lieferumfang ent¬halten wird bemustert und durch den Bauherren festgelegt. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Aufnahmen in Katalogen und Prospekten zeigen jeweils individuelle Einrichtungen und Ausstattungen, die Sonder- und Zusatzleistungen darstellen können. 21.4. Eigenleistungen einzelner Ausbaugewerke können durch die Bauherren selbstverständlich nach Absprache ausgeführt werden. Wir unterbreiten gern ein persönliches Angebot über Art und Umfang der möglichen Ein¬sparungen. 21.5. Malerarbeiten und Teppichbodenbeläge sind im Standard nicht enthalten. 21.6. Technische Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts sind vorbe¬halten. 21.7. Ein Blower-Door-Test kann auf Wunsch des Bauherren durchgeführt wer¬den. Bei diesem Verfahren wird während der Dauer der Messung zwi¬schen Haus und Außenwelt eine Luftdruckdifferenz aufgebaut. Stand 09.2008 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Allgemeines Alle der Fa. Blosa Bau GmbH erteilten Aufträge werden zu den Bedingungen des Bauvertrages und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Mündliche und schriftliche Nebenabreden mit der Fa. Blosa Bau GmbH und deren selbständigen Vertriebspartnern bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. wenn sie Vertragsbestandteil werden sollen. Der Festpreis beinhaltet nur vertraglich ausdrücklich vereinbarte Leistungen, die nach dem Bauvertrag nebst Anlagen ggf. besonderer Absprachen vereinbart wurden sowie den hier festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Aushub der Baugrube erfolgt bei den Bodenklassen nach DIN 18300 Abs. 2 Pkt. 2 der Klassen 1; 3 und 4. Bei schwerem Boden, steinigem und felsigem Boden sowie höherem, tieferem oder nicht waagerechtem Tarrain sowie Bodendruck unter 2,0 Kp/cm³ oder wenn wasserführende Fliessande vorgefunden werden, wo eine Grundwasserabsenkung erforderlich wird, kann hierfür eine Zusatzkostenermittlung erst bei Baubeginn durch den Bauleiter der Fa. Blosa Bau GmbH getroffen werden und ist im derzeitigen Festpreis nicht enthalten. Die Bauwerksabdichtung richtet sich nach den Anforderungen für die vorstehend genannten Bodenklassen. Im Festpreis nicht enthalten sind zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen, z.B. bei bindigen Böden, drückendem Wasser. Bei Kellerstellung darf die Kellersohlenplatte nicht tiefer als max. 50 cm oberhalb der Grundwassersohle liegen. Verfüllung des Kellers mit Aushubboden nur dann, wenn dieser für die Verfüllung geeignet ist. Für die evtl. Abfuhr überschüssiger oder die Anfuhr fehlender Erde sowie Kies oder Sand zum Verfüllen hat der Bauherr die anfallenden Kosten zu tragen. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz, Außenanlagen, Eingangspodest und die Anschüttung der Terrasse sowie das Einplanieren des Mutterbodens sind im Festpreis nicht enthalten. Ebenfalls nicht im Festpreis enthalten sind Sonderausstattungen, Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Detailbesprechung (Spezifikation, Bemusterung) durch den Bauherrn festgelegt und als Vertragsnachtrag (Sonderwünsche und Zusatzvereinbarungen) Bestandteil des Bauvertrages werden. Aufpreise und Verfügungen, die sich aus notwendigen Änderungen oder behördlichen Auflagen ergeben, werden bei der Detailbesprechung ebenfalls festgelegt. Mehrkosten durch behördliche Auflagen gehen zu Lasten des Käufers. Behördliche Auflagen, Gesetzes- oder Bauvorschriftsänderungen nach Vertragsabschluß sind nicht Bestandteil des Vertrages und somit nicht im Festpreis enthalten. Dies gilt sinngemäß auch für etwaige aktuelle und zukünftige Forderungen durch die Vergabestellen der Bundesländer für Wohnbaufördermittel. Entfallende, im Grundpreis enthaltende Leistungen werden entsprechend erstattet. Änderungen in Lieferumfang und Ausstattung sind längstens 14 Tage nach Abschluß der Detailbesprechung mit Zustimmung der Fa. Blosa Bau GmbH möglich. Die Detailbesprechung findet spätestens 3 Monate vor Baubeginn statt. Der vereinbarte Festpreis nebst Sonderpositionen im Bauvertrag ist ein Festpreis für die Dauer von 12 Monaten, wenn innerhalb von 6 Monaten die Erfüllung der Bauvoraussetzungen und die Finanzierungsbestätigung der endfinanzierenden Bank, ggf. Bewilligungsbescheid für Fördermittel, durch den Bauherrn gegenüber der Fa. Blosa Bau GmbH nachgewiesen wird. Ein zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Gesetzgeber geänderter Mehrwertsteuersatz wird von der Fa. Blosa Bau GmbH entsprechend berücksichtigt. Zurzeit gilt ein Steuersatz von 19%. Maße für die Einbaumöbel sind am Rohbau zu nehmen. Technische Änderungen am Bauvorhaben und solche, die dem Fortschritt dienen oder das Erscheinungsbild sowie die Nutzung nur unwesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten. Die Fa. Blosa Bau GmbH ist berechtigt, Konstruktions- und Bauausführungsänderungen gegenüber der vertraglich festgelegten Leistung vorzunehmen, wenn dies dem Käufer/Bauherrn zumutbar ist und zu keiner minderen als der vertraglich geschuldeten Bauleistung führt. Die Fa. Blosa Bau GmbH ist berechtigt, vom Bauherrn zu erbringende Leistungen selbst auszuführen, wenn der Bauherr mit diesen Leistungen in Verzug ist und dadurch größerer Schaden vermieden wird. Die Kosten sind sofort zu erstatten. Die Fa. Blosa Bau GmbH behält sich an allen Entwürfen, Plänen, Kostenschätzungen, -berechnungen sowie an allen sonstigen von ihr gefertigten Unterlagen das Eigentum bis zu vollständigen Begleichung der vom Bauherrn geschuldeten Zahlung vor. Der Bauherr räumt der Fa. Blosa Bau GmbH das Recht ein, das Bauobjekt während der Bauzeit für Werbezwecke zu nutzen. Darüber hinaus gestattet der Bauherr, nach beendeter Montage für die Dauer von max. 12 Wochen ein Werbeschild am Haus aufzustellen. Der vereinbarte Festpreis gilt unter der Voraussetzung einer ungehinderten Zufahrtsmöglichkeit auf das Baugrundstück bis zur Baustelle mit einer Mindestbreite von 3,5 m und einer Mindesthöhe von 4m für Schwerlastfahrzeuge (40 t) bzw. Tieflader. Der Käufer/Bauherr ist dafür verantwortlich, dass sich die Baustelle rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten in einem Zustand befindet, der die ungehinderte Ausführung ermöglicht. Er hat insbesondere dafür zu sorgen, dass - das Baugrundstück neben den Schwerlasttransportern auch von Lieferfahrzeugen erreichbar ist inkl. dem unmittelbaren Fundamentbereich, das im Schwenkbereich des Lastkranes (bis 18 m) oder des Spezialkranes (über 18 m) Freileitungen entweder entfernt oder abgesichert sind. - Eine Ausrechend große Arbeits- und Lagerfläche vorhanden ist - Baustrom nebst Verteiler und Wasser unentgeltlich zur Verfügung stehen (220 V, 380V, jeweils separat abgesichert 16 bzw. 32 A) - Um das Fundament herum vor Montagebeginn ein mindestens 3 m breites begehbares Planum als Arbeitsraum hergestellt ist. Höhendifferenz bis Oberkante Fundament max. 30 cm - Evtl. Bauabsicherungsauflagen zum Baubeginn erfüllt sind, insbesondere behördlich vorgeschriebene oder notwendige Bauzäune, Gehwegüberfahrten oder dergleichen. Soweit die notwendigen Bedingungen nicht gegeben sind, steht es im freien Ermessen der Fa. Blosa Bau GmbH auf Kosten des Bauherrn alle Maßnahmen zu treffen, um die Bebauung auf der Baustelle während der gesamten Bauzeit zu ermöglichen. Ist aus Witterungsgründen eine Verblendung oder die Fertigstellung des Außenputzes nicht möglich, kann die Hausabnahme nicht verweigert werden, ausgenommen die noch ausstehenden Leistungen. Der Bauherr hat das Recht, bis zur Fertigstellung der Fassade einen Betrag von 3000,00 € einzubehalten. 2. Leistungsumfang Maßgebend für die Leistungen der Fa. Blosa Bau GmbH sind in dieser Reihenfolge: a) das von beiden Seiten unterschriebene Vertragsformular einschließlich der dazugehörenden Checklisten, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Richtlinien für unsere Bauherrn b) die Bau- und Leistungsbeschreibung c) die Planungsentwürfe entsprechend den Bauherrenwünschen d) eventuell eine Anlage Sonderwünsche und Zusatzvereinbarungen Zu den durch den Vertragspreis abgegoltenen Leistungen gehören: a) Die Baugenehmigungsplanung (diese beinhaltet Bauantrag, Grundriß, Schnitt, 1: 100, Ansichten sowie alle zur Erteilung der Baugenehmigung notwendigen Unterlagen soweit sie vom Planungsbüro erstell werden.) Nicht enthalten ist die Beratung und Betreuung durch das beauftragte Planungsbüro. b) Ein einfaches Entwässerungsgesuch, wenn es im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Bauamt verlangt wird Nicht zu den vertraglichen Leistungen der Fa. Blosa Bau GmbH gehören insbesondere: a) Einmessen des Grundstücks und sonstige Geometerleistungen b) Nivellements des Baugrundstücks sowie hierzu Höhenpläne c) Lagepläne und Geländeschnitte für das Baugrundstück d) Notwendige Baugrundgutachten und Gründungsempfehlungen sowie sonstige Bodenuntersuchungen e) Evtl. Prüfung und Feststellung des Entwässerungsbestandes f) Spezielle Entwässerungsgesuche, wenn solche verlangt werden g) Evtl. geforderte Baumpläne h) Evtl. erforderliche Baustraßen, Gehwegüberfahrten, Baumschutz etc. i) Statikprüfung j) Gebäudeeinmessungen auf dem Baugrundstück, sofern gefordert oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht anders möglich k) Schaugerüste, speziell für Druckproben o.ä. l) Alle Genehmigungs-, Abnahme- und Prüfungsgebühren, auch bei Wiederholung sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen des Bauherrn m) Bauleitung und Überwachung für anderweitig vom Bauherrn vergebene Arbeiten und Gewerke n) Beseitigung von Bauschutt und sonstigen Baustellenabfällen o) Medienzuführungen 3. Mitwirkungspflichten und Versicherungen des Bauherren Die Festpreisgarantie gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsabschluss. Hierbei wird vorausgesetzt: 1. Das der Bauherr nach Ablauf von max. 3 Monaten die Baugenehmigung vorlegt und einen Baubeginn nach spätestens 6 Monaten ermöglicht. Der Käufer wird spätestens 10 Wochen vor dem beabsichtigten Baubeginn die Finanzierungsbestätigung vorlegen, wonach die Finanzierung seines Bauobjektes gesichert und die Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtungen garantiert sind. 2. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung sowie die Feuer-Rohbauversicherung werden durch den Käufer abgeschlossen. Diese Versicherungen sollen 2 Monate vor dem geplanten Baubeginn vorliegen. 3. Insbesondere Sach- und Personenschäden, die durch evtl. Eigenleistungen oder anderweitig vergebene Arbeiten entstehen, hat der Käufer rechtzeitig zu versichern. Eine Haftung oder Gewährleistung durch die Fa. Blosa Bau GmbH ist hierbei ausgeschlossen. Für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz ist durch den Bauherrn zu sorgen. 4. Bei Notwendigkeit (z.B. bei Frost) ist das Haus nach Montagebeginn auf Kosten des Bauherrn zu beheizen. 5. Weicht die Bauausführung nach Ansicht des Käufers von seinem Auftrag ab, ist er verpflichtet, der Ausführung unverzüglich schriftlich zu widersprechen, andernfalls gilt die Ausführung als genehmigt. 4. Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Käufer Erfüllt der Käufer trotz Aufforderung mit angemessener Nachfristsetzung die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nicht oder nicht richtig, ist die Fa. Blosa Bau GmbH unbeschadet des Rechts zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche nach dem Gesetz und dem Vertrag berechtigt, die notwendigen Maßnahmen auf seine Kosten entweder selbst zu treffen oder durch Dritte beibringen zu lassen. Die Fa. Blosa Bau GmbH ist berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens oder nach ihrer Wahl eine Pauschale in Höhe von 15 % der noch ausstehenden Vertragssumme zu verlangen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, die Erfüllung des Vertrages oder die Abnahme des fertiggestellten Leistungsumfanges nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist ablehnt oder auf Verlangen von der Fa. Blosa Bau GmbH mit dreiwöchiger Frist den Nachweis einer gesicherten Finanzierung nicht erbringt. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerem Umfang entstanden ist. Die Fa. Blosa Bau GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Bauausführung aus Gründen, die nicht die Firma zu vertreten hat und die für diese auch nicht bei Vertragsabschluß offensichtlich waren, mit den Hausteilen als unmöglich erweist. Schadenersatzansprüche gegen die Fa. Blosa Bau GmbH können nur bei vorsätzlicher Schadensverursachung oder grober Fahrlässigkeit erhoben werden. Macht der Käufer von einem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, so ist er verpflichtet, die bis dahin von der Fa. Blosa Bau GmbH erfolgten Leistungen und Aufwendungen zu vergüten. 5. Lieferfristen Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Für Verzögerungen in der Baufertigstellung haftet die Fa. Blosa Bau GmbH nur, wenn diese im Bereich ihres Geschäftsbetriebes vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Bei Überschreitung von vertraglich vereinbarten oder zugesicherten Lieferfristen wird die Fa. Blosa Bau GmbH die Leistung sobald wie möglich nachholen. Ansprüche können auf die Überschreitung der Lieferfrist nur gestützt werden, wenn eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, hierbei sind insbesondere die Lieferzeiten der Vorlieferanten zu berücksichtigen. Kommt der Käufer mit fälligen Zahlungen oder mit ihm obliegenden Mitwirkungspflichten in Rückstand, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend, es sei denn, der Besteller wäre zur Rückhaltung berechtigt. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Für den Fall dass das Baugrundstück nicht oder nicht mit den gewöhnlichen Lieferfahrzeugen zu erreichen ist, trägt der Käufer die zusätzlichen Kosten, die für die Anlieferung, Bauplanung und Bauausführung entstehen. 6. Vergütung Die Zahlungen sind auf folgendes Konto der Fa. Blosa Bau GmbH zu erbringen: Konto Nr.: 2900750 Erfurter Bank eG BLZ 82064228 Der Käufer hat für den rechtzeitigen Eingang der Zahlungen Sorge zu tragen das heißt, sofort nach Rechnungserhalt ist der Rechnungsbetrag fällig. Die Fälligkeit des Gesamtvertragspeises ist wie folgt vereinbart: 1. Haus auf Bodenplatte 1. Rate nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5% 2. Rate nach Fertigstellung der Bodenplatte 15% 3. Rate nach Fertigstellung Mauerwerk Erdgeschoss 10% 4. Rate nach Fertigstellung der Decke über Erdgeschoss 15% 5. Rate nach Errichtung des Dachstuhls 15% 6. Rate nach Rohinstallation Heizung, Sanitär, Elektrik 20% 7. Rate nach Fertigstellung Innenputz, ohne Nachputz 8% 8. Rate nach Abschluss der Fliesenarbeiten 7% 9. Rate bei Abnahme gemäß folgenden Bedingungen unter Ziffer 3 5% die 9. Rate wird gemeinsam mit der 5. Rate fällig. Die Bedingungen sind mit denen beim Haus mit Keller identisch. 2. Haus mit Keller 1. Rate nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5 % 2. Rate bei Fertigstellung der Bodenplatte 10 % 3. Rate bei Fertigstellung der Decke über KG 10 % 4. Rate bei Fertigstellung der Decke über EG 15 % 5. Rate bei Richtung (Dachstuhl) 20 % 6. Rate nach Rohinstallation Sanitär, Heizung, Elt. 20 % 7. Rate nach Fertigstellung Innenputz, ohne Nachputz 8 % 8. Rate nach Abschluß der Fliesenarbeiten 7 % 9. Rate bei Abnahme gemäß folgenden Bedingungen unter Ziffer 3 5 % 3. die 9. Rate wird gemeinsam mit der 5. Rate fällig. Nach Rechnungslegung ist sie auf das Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei Soycka des Rechtsanwaltes Herrn Gerhard Soycka, Alt-Friedrichsfelde 85, 10315 Berlin, Konto-Nr. 38 640 250 04 bei der Berliner Volksbank BLZ: 10090000 zu überweisen. Über diesen hinterlegten Betrag können Bauherr und die Fa. Blosa Bau GmbH nur durch gemeinsame Erklärung verfügen. Durch die Hinterlegung wird die Zahlung des Restbetrages aus der Schlussrechnung für die Baufirma gesichert. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Abnahme und „Beseitigung vorhandener Mängel“ gesamtfällig oder anteilig Zug um Zug. Das Geld ist als Festgeld anzulegen. Ein Zinserlös steht vor Abnahme dem Bauherrn, nach Abnahme der Fa. Blosa Bau GmbH zu. 7. Zahlungsverzug Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Blosa Bau GmbH. Erfolgt die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin, so werden ab Fälligkeit Zinsen berechnet. Die einzelnen Beträge sind auch jeweils ohne Vorliegen einer Rechnung fällig. Wird der gelieferte Leistungsumfang trotz Mahnung und Fristsetzung nicht bezahlt, so kann die Fa. Blosa Bau GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Teilzahlung, Stundung oder verspätetem Zahlungseingang gegenüber dem Zahlungsplan werden Zinsen mit 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann die Fa. Blosa Bau GmbH die Leistungen bis zum Zahlungseingang einstellen. Hieraus entstehende Kosten sind vom Käufer zu tragen. 8. Abnahme und Abnahmeverzug 9. Den Zeitpunkt der Übergabe bestimmt die Fa. Blosa Bau GmbH nach Fertigstellung der Leistungen. Vor der Übergabe findet eine gemeinsame Besichtigung statt. Es wird dabei ein vom Käufer und von der Fa. Blosa Bau GmbH zu unterzeichnendes Besichtigungsprotokoll gefertigt. In diesem Protokoll werden die von der Firma anerkannten, noch ausstehenden oder noch fertigzustellenden Restarbeiten und etwaige Mängel aufgenommen. Nach Erledigung der Restarbeiten bzw. Mängelbeseitigung wird eine erneute Besichtigung vorgenommen, nach welcher dann die Abnahme und Übergabe des Objektes erfolgt. Es wird dazu ein Übergabeprotokoll gefertigt, welches vom Käufer und von der Fa. Blosa Bau GmbH zu unterzeichnen ist. Bei Beginn von Eigenleistungen gilt der zum Zeitpunkt des Beginns der Eigenleistungen vorher fertiggestellte Umfang als Mängelfrei abgenommen, wenn dieser nicht vor Beginn der Eigenleistungen reklamiert wurde. Fehlerhafte Bauteile sind vor Einbau zu reklamieren und dürfen nicht verbaut werden. Sie gelten als mängelfrei abgenommen, wenn sie trotzdem verbaut werden. Wirkt der Käufer an der Übergabe ohne ausreichenden Grund nicht mit oder verweigert er die Unterzeichnung des Protokolls, so gilt das Haus als mängelfrei abgenommen. Hat der Käufer das Haus bezogen, nutzt er es oder nimmt einzelne Gewerke oder Nebengewerke in Betrieb, so gilt die Übergabe und mängelfreie Abnahme als erfolgt. Der Käufer ist nicht berechtigt, während der Bauzeit das Baugrundstück und das Gebäude zu nutzen, in den Bauablauf einzugreifen oder Weisungen an die am Bau Beschäftigten zu erteilen. Die Übergabe des Lieferumfanges ist unabhängig von allen Anschlüssen wie Strom, Wasser, Gas, Abwasser usw. Diese gehören nicht zum Lieferumfang von Blosa Bau GmbH. 10. Liefer- und Erfüllungsort, Gefahrübergang Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Vertragspartner ist das Baugrundstück. Die Preis- und Lieferungsgefahr sowie die Gefahr der zufälligen Zerstörung oder Verschlechterung des Bauwerkes gehen mit der Abnahme auf den Käufer über. Schäden an dem Grundstück, an Auf- und Zufahren (auch von Nachbargrundstücken), Einfriedungen und Bepflanzungen, die durch die Bautätigkeit oder durch Lieferfahrzeuge entstehen, sind vom Käufer zu beseitigen bzw. zu ersetzen, soweit nicht die Betriebshaftpflicht der Fa. Blosa Bau GmbH eintritt. 11. Gewährleistung Beanstandungen müssen unverzüglich nach Lieferung oder nach Fertigstellung schriftlich erhoben werden. Dabei sind die Mängel genau zu bezeichnen. Begründete Mängel berechtigen den Käufer nur, Nachbesserungen oder Ersatzleistung zu verlangen. Erst nach Fehlschlagen kann er die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Minderung geltend machen. Eine Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Blosa Bau GmbH ist zur Gewährleistung nicht verpflichtet, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Woche angezeigt worden sind. Die Gewährleistungsansprüche für gelieferte elektrische und sanitäre Geräte, Heizungen oder sonstige technische Objekte werden an den Käufer abgetreten. Eine Haftung von der F. Blosa Bau GmbH ist ausgeschlossen. Für Verschleiß- und Abnutzungsware wie Teppiche oder Dichtungen wird keine Garantie übernommen, es sei denn, die Ware wurde fehlerhaft geliefert. Dies gilt auch für gebrauchsbedingte Nachjustierungen an beweglichen Teilen. Gewährleistungsansprüche wegen der Arbeiten, die der Käufer anderen Firmen in Auftrag gibt, hat er selbst gegen diese geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) und beträgt 5 Jahre. Bei von Feuer berührten Teilen hiervon abweichend jedoch 12 Monate. 12. Rücktritt/Kündigung Der Käufer kann gegen Vorlage des negativ beschiedenen Baugesuches der zuständigen Baubehörde vom Vertrag zurücktreten, wenn die Baugenehmigung auch nicht durch zumutbare Planänderungen erlangt werden kann. Die Fa. Blosa Bau GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn 18 Monate ab Vertragsabschluß abgelaufen sind, es sei denn, der Käufer widerspricht dem Rücktritt innerhalb von 2 Wochen ab Zugang und erklärt, dass er die jeweils gültigen Preise für Neukunden akzeptiert. Erfolgt die Kündigung, ohne dass der Käufer diese Erklärung abgibt, verbleiben die bereits geleisteten Zahlungsraten bei der Fa. Blosa Bau als pauschaler Kosten- und Aufwendungsersatz. Beide Seiten können bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Dabei ist jede angefangene Leistung gemäß Zahlungsplan entsprechend ihrem Baufortschritt zu erstatten. Die Firma Blosa Bau GmbH hat die Teilleistung detailliert aufzustellen. Tritt der Käufer nach Vertragsabschluß und vor Baubeginn ohne wichtigen Grund zurück, so hat die Fa. Blosa Bau GmbH unwiderruflich Anspruch auf die 1. Zahlungsrate und nach Erstellen der Bauantragsunterlagen zusätzlich auf die 2. Rate. 13. Schlußbestimmungen Die durch Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfanges auf Wunsch des Käufers evtl. entstehenden Mehrkosten gehen zu seinen Lasten. Die Fa. Blosa Bau GmbH ist berechtigt, die Bonität des Käufers zu prüfen. Neben der Finanzierungsbestätigung durch die endfinanzierende Bank und die Abtretungserklärung kann die Fa. Blosa Bau GmbH insbesondere eine Bankbürgschaft vor Baubeginn vom Käufer verlangen. Die Fa. Blosa Bau GmbH ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte in eigenem Namen zu erbringen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Der Vertrag gilt vielmehr ohne die unwirksame Bestimmung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die Sinn und Zweck dieses Vertrages entspricht. Der Gerichtsstand ist Wismar Stand 09.2008 |
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