2.Bauleitung/Bauüberwachung
2.Bauleitung/Bauüberwachung
2.1. Während der gesamten Bauphase steht Ihnen ein fachkundiger Bauleiter beratend zur Seite. Er koordiniert und überwacht ständig die lt. Vertrag zu erbringenden Leistungen bis zur Hausübergabe.
2.2. Behördliche Genehmigungs- und Abnahmegebühren tragen die Bauherren. Das gleiche gilt für die Kosten der Hausanschlüsse, Baustrom- und -wasser, Außenanlagen sowie für sonstige notwendige Abnahmen (z. B. TÜV, EVU, Stadtwerke, Schornsteinfeger usw.).


