4.Erdarbeiten

4.1. Im Bereich der Bodenplatte wird der Mutterboden bis 30 cm Tiefe abgetragen und separat für die bauseitige Verwendung auf dem Grundstück gelagert (bis 10 m ab Gebäude).

4.2. Der Aushub erfolgt nach Angaben des Statikers bei Bodenklasse 1 – 5 nach DIN 18300. Der Boden wird seitlich gelagert, die Arbeitsräume werden mit vorhandenem Boden nach den Rohbauarbeiten verfüllt.

4.3. Die Abfuhr überschüssigen oder die Anfuhr fehlenden Bodens ist nicht im Festpreis enthalten.

4.4. Bei Schichtwassergefahr, Bodendruck unter 0,2 M/mm⊃2; sowie höherem, tieferem oder nicht waagerechtem Terrain müssen die evtl. Mehrkosten gesondert vergütet werden. Eine Kostenermittlung kann durch die Bauleitung erst bei Baubeginn durchgeführt werden.

4.5. Mehrkosten und Verzögerungen, die bei schwierigen Baustellen (z. B. Hanglage, mangelhafte Zuwegung) entstehen und von der Baubeschreibung abweichende Bodenklassen sind nicht in der Standardleistung enthalten und werden gesondert berechnet.